Alles super, tolle Aufmachung, echt Kl
Von Predrag am 19:55 Uhr 31.12.2011
gefällt mir
Von Emmanuel Pathirajah am 07:55 Uhr 28.12.2011
Ich setze mir jetzt schnell ein Bookma
Von Emese am 16:50 Uhr 27.12.2011
Ich finde den Aufbau eurer Seite spitz
Von Carl Rainer am 06:11 Uhr 27.12.2011
Ihr seid immer aktuell, informativ und
Von H.A. am 18:16 Uhr 16.12.2011
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23.09.2011
von Stefanie
Vermögenswirksame Leistungen
Die vermögenswirksamen Leistungen sind Geldleistungen, die freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt werden. Dieser zahlt zwischen 6,45 Euro und 40 Euro pro Monat auf ein Anlagekonto des Arbeitnehmers. Die vermögenswirksamen Leistungen gibt es als Bausparverträge, Banksparpläne, betriebliche Altersvorsorge oder als Investmentfonds. Der Arbeitgeber kann bei Bewilligung einer vermögenswirksamen Leistung durch den Arbeitgeber die Form auswählen. Zahlt der Arbeitgeber nicht den Maximalbetrag von 40 Euro pro Monat für den Arbeitgeber in die vermögenswirksamen Leistungen ein, kann der Arbeitgeber selbst den Differenzbetrag beisteuern. Voraussetzung ist aber, dass die komplette vermögenswirksame Leistung dann vom Arbeitgeber direkt auf das Anlagekonto überwiesen wird. Es besteht seitens des Arbeitnehmers kein Rechtsanspruch auf die Zahlungen zur vermögenswirksamen Leistung durch den Arbeitgeber. Die Leistung ist freiwillig und nur per Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden nicht 17.900 Euro pro Jahr und bei Ehepartnern nicht 35.800 Euro pro Jahr, dann kann man die vermögenswirksamen Leistungen beantragen. Die vermögenswirksamen Leistungen können von Arbeitnehmern, Beamten, Auszubildenden, Teilzeitbeschäftigten oder Soldaten in Anspruch genommen werden, sofern der Arbeitgeber die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen bewilligt und übernimmt.
Janet sagt:
Das verschlägt mir die Sprache, eindeutig die am meisten besuchte Seite von mir!


Serge sagt:
Gute Seite! Übersichtliche und gut strukturierte Darstellung, bin begeistert